Innenstadt
Ich glaub. Ich wähl.
Fragen und Antworten zur Kirchenvorstandswahl

Was macht ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit Pfarrer oder Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde: Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst, das soziale und kulturelle Angebot der Gemeinde, das Personal, um die Auswahl eines Pfarrers/einer Pfarrerin, und um die geistliche Gesamtverantwortung.

 

Warum lohnt es sich zu kandidieren?

Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt oder für das „Große Ganze“ der Kirchengemeinde, dann kann ich im Kirchenvorstand mit beraten, entscheiden, arbeiten und für die Ziele und Visionen einer Gemeinde Verantwortung übernehmen. Dabei lerne ich auch für mich selber eine Menge dazu.

 

Wer darf eigentlich wählen?

Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.

 

Gibt es eine Altersgrenze nach oben für Kandidaten?

Nicht in Bayern. Die Mischung macht´s: Es braucht die erfahrenen Ehrenamtlichen genauso wie Menschen mit frischen Ideen. Auch Ältere können unkonventionell und innovativ sein.

 

Wie wird gewählt?

Die Wahl 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten bis Ende September 2018 per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.

 

Wie sieht es aus mit einer Quotenregelung für Frauen?

Es gab Zeiten, da wäre das notwendig gewesen. Aber anders als in den Aufsichtsräten der Konzerne sind Frauen in den Kirchenvorständen sehr präsent. Manche denken inzwischen schon eher über eine Männerquote nach.

 

Sind Kirchenvorsteher auch bei den Sitzungen in der Dekanatssynode dabei? Aus den Kirchenvorständen werden Mitglieder in die Dekanatssynode und in den Dekanatsausschuss delegiert und gewählt. Dort tragen sie Verantwortung auf der nächsthöheren Ebene. Außerdem wählen alle ca. 12.000 Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen in Bayern die Landessynode, das „Parlament“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sie ist Teil der Kirchenleitung, verabschiedet Gesetze und wählt den Landesbischof.

Über den Autor

Pfarrer Martin Simon ist Referent für Gemeindeleitung und Kirchenvorstandsarbeit im Amt für Gemeindedienst der Evang.-Luth. Kirche in Bayern mit Sitz in Nürnberg.